In der Regel wird die Lippe im Alter von drei Monaten verschlossen, der Gaumen in der zweiten Hälfte des ersten Lebensjahres. Anlässlich der Gaumenoperation werden auch die Ohren des Kindes eingehend untersucht. Wenn es sich als nötig erweist, werden zur besseren Belüftung des Mittelohrs sogenannte Paukenröhrchen ins Trommelfell eingesetzt. Dies geschieht unter derselben Narkose wie die Gaumenoperation.
Weil im Bereich einer Kieferspalte kein Knochen vorhanden ist, kann dort kein Zahn durchbrechen und so entsteht eine Lücke im Gebiss. Um diese zu verschliessen, wird nach dem Durchbruch der bleibenden Zähne ein Stückchen Knochen in die Spalte eingesetzt. Erst dann können die Zähne korrekt in die Zahnreihe eingeordnet werden.
Sollten Korrekturoperationen an Lippe, Nase oder Kiefer nötig sein, werden diese erst nach Abschluss des Wachstums im Alter von 18 bis 20 Jahren vorgenommen.
Ein Mädchen mit einer totalen rechtsseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, auf dem linken Bild einen Monat alt, auf dem rechten Bild eineinhalb Jahre alt. Das zweite Bild wurde neun Monate nach der Gaumenoperation aufgenommen.